4. Freigabe der Daten
Abschluss und Freigabe
Am Ende der Plausibilisierung muss die Korrektheit der Daten zuerst durch die Verantwortlichen des Spitals auf der SpiGes-Plattform bestätigt werden. Danach kann der Abschluss durch den Kanton erfolgen. Dieser Schritt umfasst sowohl den Abschluss der statistischen Erhebung nach BStatG als auch die Freigabe der Daten für die administrative Verwendung nach KVG.
Um die Verbindlichkeit der Daten im KVG-Bereich zu gewährleisten, obliegt es den kantonalen Gesundheitsämtern, die Daten offiziell für diese Nutzung freizugeben. Sollte in einem dieser Abschlussschritte nochmals ein Fehler entdeckt werden, kann der Prozess ausnahmsweise wieder gestartet werden.
Der beschriebene Abschlussprozess erfolgt sowohl für die Daten eines Standorts als auch für die Daten des gesamten Unternehmens. Grundsätzlich sind für Spitalstandorte immer die Standortkantone zuständig, für Unternehmen der Kanton des Hauptsitzes. Individuelle Absprachen zwischen den Kantonen sowie entsprechende Anpassungen in SpiGes sind jedoch möglich.
Nachdem sowohl auf Standort- als auch auf Unternehmensebene die Datenerhebung nach BStatG abgeschlossen und die Daten nach KVG freigegeben sind, werden diese auf der SpiGes-Plattform als definitiv gekennzeichnet. Die Daten, die Stati der Prüfungen und die Kommunikation können nun nicht mehr verändert werden. Neue Datenlieferungen sind für andere Prozesse (Tarifpartner) zwar noch möglich. Diese haben jedoch keinen Effekt auf die definitiven Daten gemäss KVG und BStatG. Abschluss und Freigabe gemäss KVG erfolgen bis Ende Juli.