ITAR_K®

Um alle Fragen zu öffnen:
  1. SpiGes erhebt nur Informationen zu den stationären Fällen. Wie kann der ambulante Teil des ITAR_K® ausgefüllt werden?
    ITAR_K® kann mit den SpiGes Daten erstellt werden. Die ambulanten Angaben werden in den dafür vorgesehenen KTR Typen erhoben (z.B. Tarif Labor).
  2. Wie wird ITAR_K® von Kliniken erstellt, welche nur Teil eines Spitalunternehmens sind? (z.B. Klinik St. Anne von Fribourg ist Teil der Swiss Medical Network AG)
    Die Klinik St. Anne von Fribourg wird die Finanzbuchhaltung (und alle anderen Angaben) in der Krankenhausstatistik pro Klinik (Ebene BURGESV) ausfüllen. Die Kosten aus SpiGes lassen sich nach BURGESV aggregieren.
  3. Die Kostendaten muss man bis zum 31.3 erfassen. Müssen diese Daten revidiert sein? Aktuell könnten wir das nicht umsetzen da der Jahresabschluss erst Ende März revidiert wird.
    Bei dieser Frist müssen die Kostendaten erstmals automatisch auf der SpiGes Plattform geprüft sein. Die Revision kann später erfolgen.
  4. Wir finden keine SpiGes-Variable, die es ermöglichen würde, die direkt mit einem Fall verbundenen GWL-Kosten/Erlöse in die dafür vorgesehene GWL Spalte im ITAR_K® zu überführen. Wie wird die GWL-Spalte von ITAR_K® mit den SpiGes Daten berechnet?
    • Es gibt keine direkt fallbezogenen Kosten/Erlöse von gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL). SpiGes hält sich bei der Abbildung der GWL an die Rechtsprechung und die Empfehlungen des Spitalverbandes H+ und dessen Branchenlösung REKOLE®.
    • Gemäss REKOLE® kann es innerhalb von Spitalbetrieben GWL für spezielle Aufgaben und/oder für die Forschung und universitäre Ausbildung geben. Die Kosten und Erlöse für diese Leistungen werden über klar definierte Aufträge verbucht (Kap. 9.10 von REKOLE®). REKOLE® sieht auch vor, dass die Erlöse aus anderen Beiträgen für die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen oder für nicht kostendeckende Tarife auf Kosten-/Erlösträger verbucht werden, die nur Erlöse enthalten. Diesen Erlösen steht jedoch keine definierte Leistung gegenüber. Sie dürfen daher keinen Einfluss auf die Kosten der stationären Betrieben haben (Kap. 9.11.3 von REKOLE®).
    • In der SpiGes-Variablenliste Version heisst es in der Beschreibung der Variablen „ktr_typ“: “Hier ist die Art des Kostenträgers anzugeben: Fall (=1) oder Auftrag mit genauen Unterkategorien; die Ausprägungen sind dem separaten Tabellenblatt “KTR-Typen” zu entnehmen (KTR=Kostenträgerrechnung). Für alle GWL und Nebenbetriebe muss eine separate Zeile ausgefüllt werden. Genauere Angaben zu den kostenträgerspezifischen Vorgaben sind dem Tabellenblatt “KTR-Typen” zu entnehmen. Diese Variable ist für die Zuteilung der Fälle auf die Spalten in ITAR_K® relevant”. Die Kosten/Erlöse der GWL werden also von SpiGes über im Erhebungsteil KTR erhoben und als Summe in der Spalte GWL der ITAR_K®-Datei abgefüllt.
  5. ITAR_K® kann sowohl auf Unternehmens als auch auf Standort-Ebene ausgefüllt werden. Was wird in SpiGes verlangt? Liegt die Entscheidung dazu bei den Kantonen?
    • ITAR_K® wird immer auf der Ebene BURGESV ausgefüllt, diese Ebene muss mit der Erhebung der KS übereinstimmen. Die Informationen dazu liefert der Kanton in der Erhebung der Grundgesamtheit an das BFS. Insofern hat der Kanton einen Einfluss. Er muss sich aber mit dem Spital absprechen.
    • ITAR_K® stellt das Grundinstrument für die Verhandlungen der Spitäler mit den Versicherern dar. Ob dabei der Kanton bezüglich Granularität mitbestimmt, ist abhängig davon ob es sich um ein Listenspital, ein Vertragsspital oder ein Ausstandspital handelt.
  6. Ab wann wird das ITAR_K® ab der SpiGes Plattform generiert werden?
    Das zentrale Instrument für Tarifierung und Wirtschaftlichkeitsprüfung soll in Zukunft durch SpiGes erstellt werden. Um einen sicheren Übergang sowie die Korrektheit zu gewährleisten, ist ein Parallelbetrieb der alten und neuen Plattform (H+ resp. SpiGes) zur Erstellung von ITAR_K® vorgesehen. Im Jahr 2025 (Daten 2024) werden die offiziellen ITAR_K® noch wie bisher von der H+-Plattform erstellt. Ab September 2025 erhalten alle Spitäler zudem die Möglichkeit, die ITAR_K® 2025 (Daten 2024) über SpiGes zu erstellen und die beiden Resultate zu vergleichen. So können allfällige Unklarheiten noch vor der produktiven Einführung der ITAR_K® -Erstellung über SpiGes im Jahr 2026 (Daten 2025) ausgeräumt werden.