ITAR_K

Um alle Fragen zu öffnen:
  1. SpiGes erhebt nur Informationen zu den stationären Fällen. Wie kann der ambulante Teil des ITAR_K ausgefüllt werden?
    Das ITAR_K kann mit den SpiGes Daten erstellt werden. Die ambulanten Angaben werden in den dafür vorgesehenen KTR Typen erhoben (z.B. Tarif Labor).
  2. Wie wird das ITAR_K von Kliniken erstellt, welche nur Teil eines Spitalunternehmens sind? (z.B. Klinik St. Anne von Fribourg ist Teil der Swiss Medical Network AG)
    Die Klinik St. Anne von Fribourg wird die Finanzbuchhaltung (und alle anderen Angaben) in der Krankenhausstatistik pro Klinik (Ebene BURGESV) ausfüllen. Die Kosten aus SpiGes lassen sich nach BURGESV aggregieren.
  3. Die Kostendaten muss man bis zum 31.3 erfassen. Müssen diese Daten revidiert sein? Aktuell könnten wir das nicht umsetzen da der Jahresabschluss erst Ende März revidiert wird.
    Bei dieser Frist müssen die Kostendaten erstmals automatisch auf der SpiGes Plattform geprüft sein. Die Revision kann später erfolgen.
  4. Wir finden keine SpiGes-Variable, die es ermöglichen würde, die direkt mit einem Fall verbundenen GWL-Einnahmen/Kosten in die dafür vorgesehene GWL Spalte im ITAR_K zu überführen. Wie wird die GWL-Spalte von ITAR_K mit den SpiGes Daten berechnet?
    • Bei der Abbildung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen hält sich SpiGes grundsätzlich an die Rechtsprechung und die Empfehlungen des Spitalverbandes H+. REKOLE® sieht vor, dass die Kosten der fallbezogenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen auf dem Fall, die Erlöse jedoch auf einem separaten GWL-Kostenträger abgebildet werden. Kosten und Erlöse von fallunabhängigen GWL werden ebenfalls auf einem separaten GWL-Kostenträger abgebildet.
    • Aus technischer Sicht ist es möglich, von den Vorgaben von REKOLE® abzuweichen. Die Kosten und Erlöse der fallbezogenen GWL könnten auch auf einem eigenen Kostenträger (Typ KTR 700-799) erfasst werden. Dies liegt im Ermessen des Kantons. Wichtig ist in diesem Fall, dass die Kosten und Erlöse für die OKP-Leistungen trotzdem auf dem Fall erfasst werden (Typ KTR = 1).
  5. ITAR_K kann sowohl auf Unternehmens als auch auf Standort-Ebene ausgefüllt werden. Was wird in SpiGes verlangt? Liegt die Entscheidung dazu bei den Kantonen?
    • ITAR_K wird immer auf der Ebene BUR-GESV ausgefüllt, diese Ebene muss mit der Erhebung der KS übereinstimmen. Die Informationen dazu liefert der Kanton in der Erhebung der Grundgesamtheit an das BFS. Insofern hat der Kanton einen Einfluss. Er muss sich aber mit dem Spital absprechen.
    • Das ITAR_K stellt das Grundinstrument für die Verhandlungen der Spitäler mit den Versicherern dar. Ob dabei der Kanton bezüglich Granularität mitbestimmt, ist abhängig davon ob es sich um ein Listenspital, ein Vertragsspital oder ein Ausstandspital handelt.
  6. Ab wann wird das ITAR_K® ab der SpiGes Plattform generiert werden?
    Das zentrale Instrument für Tarifierung und Wirtschaftlichkeitsprüfung soll in Zukunft durch SpiGes erstellt werden. Um einen sicheren Übergang sowie die Korrektheit zu gewährleisten, ist ein Parallelbetrieb der alten und neuen Plattform (H+ resp. SpiGes) zur Erstellung von ITAR_K® vorgesehen. Im Jahr 2025 (Daten 2024) werden die offiziellen ITAR_K® noch wie bisher von der H+-Plattform erstellt. Ab September 2025 erhalten alle Spitäler zudem die Möglichkeit, die ITAR_K® 2025 (Daten 2024) über SpiGes zu erstellen und die beiden Resultate zu vergleichen. So können allfällige Unklarheiten noch vor der produktiven Einführung der ITAR_K® -Erstellung über SpiGes im Jahr 2026 (Daten 2025) ausgeräumt werden.