Abstimmungsbrücke

Um alle Fragen zu öffnen:
  1. Aus SDEP ist mir die Abgrenzungsrechnung bekannt. Wird es diese in SpiGes auch geben oder nur gemäss ITAR_K®?
    SpiGes nutzt die Abstimmbrücke der GDK / von REKOLE®.
  2. Wo im BFS werden die Begründungen zu den Abgrenzungen integriert? Bzw wie muss ich mir das vorstellen?
    Die Begründungen werden als Prüfungen in SpiGes erfasst. D.h. wenn ein Betrag von FiBu und BeBu nicht übereinstimmt, muss die Differenz begründet werden. Diese Begründungen werden dann auch weiterverwendet, z.B. für das Prüfprotokoll und für ITAR_K® oder auch für die GDK Abstimmbrücke.
  3. Wo werden die Kosten der Überlieger in der Abstimmungsbrücke berücksichtigt?
    In der Kostenträgerrechnung von SpiGes lassen sich die Kosten der übers Jahr ausgetretenen Patienten (A Fälle) berechnen. Diese können bereits im Vorjahr ins Spital eingetreten sein und Kosten verursacht haben. In der Finanzbuchhaltung wird der Aufwand pro Jahr (Zeitrechnung) eingegeben. Die daraus entstehende Differenz wird in der Abstimmungsbrücke von SpiGes korrigiert.
  4. Für 2024 (Daten 2023) hat die SwissDRG AG die Details der Anlagenutzungskosten der Fälle nach VKL angefordert. In SpiGes ermöglichen es die Variablen "_ank", die Details der Anlagenutzungskosten der Fälle nach REKOLE zu senden. Da dieses Detail nun für SwissDRG AG benötigt wird, sollte man in SpiGes die "_ank"-Variablen nicht auch für die VKL-Ergebnisse vorsehen?
    • Es handelt sich hierbei lediglich um eine Testerhebung der SwissDRG AG. Sollte der definitive Wechsel zu VKL erfolgen, würden die Anlagenutzungskosten pro Kostenstelle in SpiGes nach VKL statt nach REKOLE® erhoben werden und die REKOLE®-Anlagenutzungskosten als Summe.
    • Zusammengefasst sind die Anlagenutzungskosten nach folgenden Methoden abzubilden:
    VariablenANK-Methodik
    KTR-Variablen «ktr_10_ank» bis «ktr_77_ank»REKOLE®
    KTR-Variable «ktr_44_vkl»VKL
    KS FiBu: SA6, insbesondere Var. A.15.06 bis A.15.06.05VKL
    KS Abstimmbrücke: SA81-84VKL
    KS Abstimmbrücke: SA85, Var. A.17.22.25 bis A.17.24.28REKOLE®
  5. Das Konto 441 wird weder von VKL noch von REKOLE® in die Berechnung der Anlagenutzungskosten einbezogen. Können Sie das bestätigen?

    Die Anlagenutzungskosten (nach REKOLE® und OCP) entsprechen folgenden Kostenarten:

    • 442 Abschreibungen
    • 444 Übrige Mietzinse (inkl. operatives Leasing)
    • 448 Kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens Weitere Informationen sind im REKOLE®-Handbuch (Kapitel 6.5.3) zu finden.